Kostenübernahme durch die AHV/IV

Bei Hörproblemen, die von einem Arzt festgestellt wurden, leisten die Versicherungen einen Beitrag zum Kauf von einem oder zwei Hörgeräten in Form von Pauschalbeiträgen. Die Invalidenversicherung (IV) gewährt Ihnen alle sechs Jahre einen Pauschalbetrag von CHF 840.- für ein monaurales Hörgerät, d.h. für ein Ohr, und CHF 1’650.- für ein binaurales Hörgerät, d.h. für beide Ohren.

Für alle Rentner/innen kann die AHV alle fünf Jahre einen finanziellen Beitrag in Höhe von CHF 630.- für ein monaurales Hörgerät und CHF 1’237.50 für ein binaurales Hörgerät leisten.

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WIE STELLEN SIE EINEN ANTRAG AUF RÜCKVERGÜTUNG?

Für alle Anträge für eine Rückvergütung müssen Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons wenden. Um einen Pauschalbetrag von der jeweiligen Versicherung, sei es die IV oder die AHV, zu erhalten, müssen Sie einen von der IV anerkannten Facharzt aufsuchen. Die zuständige IV-Stelle prüft dann, ob Ihr Fall die Voraussetzungen für einen Antrag auf Rückvergütung erfüllt.

Die zu befolgenden Schritte:

  • Vereinbaren Sie einen Termin für einen Hörtest bei Ihrem Optic 2000 Hörgeräteakustiker.
  • Wenn Ihr Hörverlust ein Hörgerät erfordert, helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei der IV oder AHV, indem wir das Rückvergütungsformular ausfüllen.
  • Wählen Sie einen anerkannten HNO-Arzt, der Ihre Untersuchung durchführt.
  • Wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Hörgeräteakustiker das oder die Geräte aus, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
  • Am Ende Ihres Probemonats und nach Bestätigung Ihrer Bestellung, werden wir Ihnen die notwendigen Papiere für die Rückvergütung bei den verschiedenen Versicherungen ausfüllen.

Wir begleiten Sie gerne bei all diesen administrativen Schritten, um Ihre Zufriedenheit zu gewährleisten.